Fund eines Einhandmessers im Rahmen einer Personenkontrolle
Die Personen konnten im Rahmen der Nacheile durch die Polizeibeamten gestellt werden. Es handelte sich allesamt um Jugendliche im Alter von 15 bis 16 Jahren. Bei einer 16-jährigen konnte im Rahmen der Personendurchsuchung ein Einhandmesser aufgefunden werden, welches in der Öffentlichkeit nicht ohne Weiteres geführt werden darf. Neben der Sicherstellung des Messers erfolgte die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Waffengesetz.
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